Rheinland-Pfalz: Neues Kurortegesetz soll Tourismuswerbung erleichtern

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Der rheinland-pfälzische Landtag hat in erster Lesung die Änderung des Kurortegesetzes behandelt. Das Gesetz soll die alte Regelung aus dem Jahr 1978 ablösen, die in Teilbereichen nicht mehr aktuell sei und zudem den touristischen Anforderungen an heutige Kurorte nicht mehr gerecht werde.

Demnach entfällt ab Anfang 2016 die nur in Rheinland-Pfalz existierende Bezeichnung „staatlich anerkannte Fremdenverkehrsgemeinde“. Diese Bezeichnung konnten geeignete Gemeinden beantragen. Damit passe sich das Kurortegesetz  an bundeseinheitliche Vorgaben an.

Wirtschafts- und Tourismusministerin Eveline Lemke meint dazu: „Für unsere Gäste in Rheinland-Pfalz ist es wichtig, dass sie anhand der Bezeichnungen, mit denen geworben wird, die Angebote auch wirklich vergleichen können. Das ist mit dem Prädikat „staatlich anerkannte Fremdenverkehrsgemeinde“ nicht gegeben. Deshalb haben wir das Kurortegesetz dem heutigen Marktgeschehen angepasst.“

Mit der Abschaffung des Titels seien für die Kommunen keine weiteren Einbußen verbunden. „Der Fremdenverkehrsbeitrag, den die Fremdenverkehrsgemeinden schon jetzt erheben können, soll künftig ausschließlich auf das neue Kommunalabgabengesetz umgelenkt werden, so dass Kommunen, die Aufwendungen für den Tourismus haben, diesen weiter erheben können.“

Bereits staatlich anerkannte Fremdenverkehrsgemeinden könnten die Bezeichnung noch bis Ende 2020 weiter führen. Auch Neubeantragungen seien noch bis Ende 2015 möglich. Weiterhin eröffne die Gesetzesänderung die Möglichkeit, sich als Ort mit Heilstollen-Kurbetrieb staatlich anerkennen zu lassen. Diese Bezeichnung sei im derzeit gültigen rheinland-pfälzischen Kurortegesetz noch nicht enthalten. In anderen Bundesländern werde diese bereits verwandt.

Für den Zusatz „Bad“ im Ortsnamen werde es ebenfalls eine Änderung geben. Der Namenszusatz dürfe auch in Zukunft nur an staatlich anerkannte Heilbäder verliehen werden, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllten. Kommunen, die den Namenszusatz bereits seit mindestens 20 Jahren führen, dürften auch ohne Heilbäderprädikat das „Bad“ in ihrem Namen behalten.

Nach Angaben des Statistischen Landesamtes verzeichnete der Tourismus im Land im vergangenen Jahr mit mehr als 9 Millionen Gästeankünfte und über 24 Millionen Übernachtungen ein Rekordergebnis. Davon entfielen 4,7 Millionen Übernachtungen auf die rheinland-pfälzischen Kurorte und Heilbäder. Dies entspricht einem Anteil von etwa 20 Prozent.

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Tags: Bundesland: Rheinland-Pfalz
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