Deutscher Tourismusverband fordert Erhalt von Ferienwohnungen in Wohngebieten

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Viele Vermieter von Ferienwohnungen in deutschen Tourismusregionen fühlen sich vom Gesetzgeber im Stich gelassen: Ihnen steht eine weitere Saison rechtlicher Unsicherheit bevor.

Der Kern des Problems liegt in der bereits seit Jahrzehnten bundesweit gültigen Baunutzungsverordnung: Dort sind Ferienwohnungen als zulässige Nutzung in reinen und allgemeinen Wohngebieten nicht explizit genannt. Die Folgen: Klagen gegen Vermieter von Ferienwohnungen, die in Wohngebieten liegen, und Bauämter, die die Nutzung als Ferienwohnung untersagen. Der Deutsche Tourismusverband e.V. (DTV) und sein Mitglied, der Deutsche Ferienhausverband e.V. (DFV), kritisieren die Lücke in der Verordnung und fordern eine praktikable Lösung für alle Beteiligten.

„Wir laufen Gefahr, dass über viele Jahre gewachsene Strukturen in den Tourismusorten verloren gehen“, warnt DTV-Präsident Reinhard Meyer. Mit erheblichen Folgen: „Gäste müssen mit Einschränkungen beim Übernachtungsangebot rechnen, einheimische Vermieter verlieren eine wichtige Einnahmequelle, Gemeinden gehen Steuern und Kurtaxenzahler verloren, der örtliche Einzelhandel und die Gastronomen büßen Umsätze ein.“ Der Bund müsse handeln, so Reinhard Meyer: „Nur durch eine geänderte Baunutzungsverordnung kann eine saubere, rechtssichere Lösung geschaffen werden. In einer gemeinsamen Stellungnahme fordern der DTV und der DFV, Ferienwohnungen in Wohngebieten zu ermöglichen.“ Meyer betont: „Klar ist aber auch: Der Tourismus kann nicht ohne die Akzeptanz der Anwohner funktionieren. Die von beiden Verbänden gewünschte Änderung gewährt den Kommunen weiterh in Handlungsspielraum, um Rücksicht auf lokale Besonderheiten nehmen zu können. Beispielsweise bei einem angespannten Wohnungsmarkt.“

Das federführende Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit habe erste ermutigende Signale für eine Teillösung gesendet. Demnach könnten Ferienwohnungen in allgemeinen Wohngebieten als kleine, nicht störende Gewerbebetriebe eingestuft werden. Für reine Wohngebiete stelle der Vorschlag des Bundes allerdings keine zufriedenstellende Lösung dar.

„Man darf nicht vergessen, dass es sich bei privatvermieteten Ferienhäusern und -wohnungen mit weniger als zehn Betten um ein sehr wichtiges Segment handelt, von dem viele Branchen vor Ort und auch die Kommunen selbst profitieren. Es sind gerade die Kleinstvermieter, die die touristische Attraktivität der Orte z.B. an Nord- und Ostsee, aber auch im ganzen Land sichern, indem sie Familien preisgünstige und bedürfnisgerechte Übernachtungsmöglichkeiten bieten“, sagt Carsten Gersdorf, Vorstandsmitglied des DFV. „Viele dieser Unterkünfte befinden sich in allgemeinen oder auch in reinen Wohngebieten. Hier brauchen wir eine klare Regelung, die den Kommunen einen grundsätzlichen Handlungsspielraum einräumt, vor Ort die passenden Entscheidungen zu treffen.“

Am 16. März 2016 befasst sich der Tourismusausschuss des Deutschen Bundestages in einer Anhörung mit dem Thema. Der DFV ist als Sachverständiger geladen.

Auch Bernd Fischer, Geschäftsführer vom Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. und Mitglied im Vorstand des DTV nimmt an der Anhörung teil. Neben Schleswig-Holstein ist vor allem auch Mecklenburg-Vorpommern von Vermietungsverboten betroffen. „Mecklenburg-Vorpommern hat von jeher auch einen starken Ferienwohnungssektor. Dieser gehört zur Angebotsbreite, und für viele Vermieter im Nebenerwerb trägt er entscheidend zum Auskommen und Lebensstandard bei. Aus der Tradition und den sozialen Gesichtspunkten heraus haben das Land und der Tourismusverband eine gemeinsame Position erarbeitet. Diese beinhaltet im Kern, dass auch in Zukunft die Möglichkeit bestehen muss, einzelne Ferienwohnungen innerhalb von Wohngebieten zu erhalten. Entsprechend sollte die Baunutzungsverordnung des Bundes angepasst werden. Eine solche grundsätzliche Regelung schließt nicht aus, dass Städte und Kommunen ein Ferienvermietungs- bzw. Zweckentfremdungsverbot für einzelne reine Wohngebiete erlassen können, wenn dies aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nötig erscheint."

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