Deutsche Rat für Public Relations rügt Tourismusverband Seefeld

am . Veröffentlicht in Kommunikation & Vertrieb

Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) hat den Tourismusverband Seefeld aufgrund der bewussten Täuschung von Medienvertretern sowie der damit verbundenen Reputationsschädigung des Berufsfeldes PR gerügt.

Hintergrund ist der überregional bekannt gewordene Fall "Pistenraupe - Tourismusverband Seefeld", die vermeintliche Irrfahrt einer Pistenraupe, die anstatt in das österreichische Seefeld in den gleichnamigen Ort in Schleswig-Holstein geliefert wurde. Mehrere Medien berichteten am 24.11.2016 über die Meldung, die auch von der dpa veröffentlicht wurde. Auf konkrete und mehrmalige Nachfragen von dpa und anderer Medienvertreter bestätigte Elias Walser, Geschäftsführer des Tourismusverbandes Seefeld, den Vorgang zunächst als wahr. Erst zwei Tage später räumte Herr Walser ein, dass es sich hierbei um einen "PR-Gag" gehandelt habe. Der DRPR rügt Elias Walser, den in die Durchführung involvierten Kabarettisten Alex Kröll und Karl Royer, Geschäftsführer der österreichischen Werbeagentur SR1, aufgrund der bewussten Täuschung von Journalisten sowie der Schädigung des Berufsfeldes der PR. Vorhaben und Aktionen dieser Art verstießen gegen Art. 1, 2 und 12 des Deutschen Kommunikationskodexes sowie gegen Art. 4, 15, 18 und 19 des Code de Lisbonne.

Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) ist das Organ der freiwilligen Selbstkontrolle für das Berufsfeld Public Relations. Der Rat wird rechtlich und ideell von der Deutschen Public Relations Gesellschaft (DPRG) e.V., dem Bundesverband deutscher Pressesprecher (BdP) e.V., der Gesellschaft Public Relations Agenturen (GPRA) und der Deutschen Gesellschaft für Politikberatung e.V. (de'ge'pol) im Trägerverein des Deutschen Rates für Public Relations e.V. getragen. Die primäre Aufgabe des DRPR sei es, Missstände und Fehlverhalten bei der Kommunikation mit Öffentlichkeiten zu benennen und gegebenenfalls zu rügen. Der DRPR bearbeitet dabei alle Fälle, die in Form von Beschwerden an ihn herangetragen werden oder die er (z.B. aufgrund von Medienberichterstattung) in Eigeninitiative an sich zieht. Der Rat behält sich vor, Fehlentwicklungen in der Branche aktiv anzusprechen und sich ggf. mit öffentlichen Stellungnahmen in die Diskussion einzumischen.

http://drpr-online.de/beschwerden/spruchpraxis/ratsspruche-2016/

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