Die AVS GmbH unterstützt das Ressort Digitalisierung im Tourismus.

Sharing Economy nicht ausbremsen: Monopolkommission warnt vor Überregulierung

am . Veröffentlicht in eTourismus & Online-Marketing

Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Beratungsgremium, das die Bundesregierung und die gesetzgebenden Körperschaften auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik, des Wettbewerbsrechts und der Regulierung berät. In ihrem jüngsten Hauptgutachten nimmt die Monopolkommission in einem Sonderkapitel aktuelle Wettbewerbsfragen im Bereich der Sharing Economy und bei digitalen Finanzdienstleistungen ins Visier.

Sharing Economy Dienste, welche es Privatpersonen ermöglichen, Güter oder Dienstleistungen über digitale Vermittlungsplattformen kommerziell anzubieten, treten in immer mehr Wirtschaftsbereichen in Konkurrenz zu traditionellen Unternehmen. Eine Studie im Auftrag der Europäischen Kommission schätzt, dass der Bruttoumsatz der über solche Plattformen in fünf Schlüsselbranchen erfolgten Transaktionen allein in der EU von ca. EUR 10,2 Mrd. im Jahr 2013 auf ca. EUR 28,1 Mrd. im Jahr 2015 gestiegen ist. Weltweit sind von dieser Entwicklung vor allem das Taxi- und Mietwagen- sowie das Beherbergungsgewerbe betroffen.

Die Monopolkommission begrüßt nun in ihrem Gutachten die mit den neuen Diensten einhergehende Intensivierung des Wettbewerbs in diesen Märkten, sieht aber vereinzelten Regulierungsbedarf. Handlungsbedarf besteht aus Sicht der Monopolkommission insbesondere im Bereich der Personenbeförderung. „Auf den Eintritt neuer Wettbewerber sollte nicht mit Verboten reagiert werden. Vielmehr ist es wichtig, einen angemessenen Ordnungsrahmen zu schaffen, der die Vorteile der neuen Technologien entsprechend berücksichtigt“, so Prof. Achim Wambach, Vorsitzender der Monopolkommission.

Erforderlich seien demnach qualitative Mindestanforderungen für die Fahrer und Fahrzeuge sowie ein hinreichender Versicherungsschutz. Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen sollte außerdem die Regulierung des Taxi- und
Mietwagengewerbes an das sich ändernde Wettbewerbsumfeld angepasst werden. Auf Konzessionsbeschränkungen sowie die behördliche Festsetzung von Tarifen, die weder über- noch unterschritten werden dürfen, sollte verzichtet werden.

Mit Blick auf die zunehmende kurzzeitige Vermietung von Privatunterkünften spricht sich die Monopolkommission gegen Pauschalverbote aus. Stattdessen sollten eindeutige Bagatellgrenzen bzw. Schwellenwerte eingeführt werden, bis zu deren Überschreitung Privatpersonen die gelegentliche Kurzzeitvermietung pauschal gestattet ist. Hierzu könnte beispielsweise eine Obergrenze für die Anzahl der jährlichen Vermietungstage festgelegt werden. Die Einkünfte aus der privaten Vermietungstätigkeit sollten versteuert und etwaige lokale Tourismussteuern oder -abgaben abgeführt werden. Die digitalen Vermittlungsdienste sollten verstärkt in die Durchsetzung insbesondere steuerlicher Vorschriften einbezogen werden. Hierzu sollten freiwillige Vereinbarungen zwischen den Vermittlungsdiensten und Behörden angestrebt werden.

VIR begrüßt das Gutachten

Der Verband Internet Reisevertrieb e.V. begrüßte bereits die Ergebnisse des Gutachtens. Er teile die Ansicht der Experten, dass die pauschale Ausweitung der Regularien traditioneller Anbieter auf diese nicht angebracht sei. Stattdessen sollten diese teils nicht mehr zeitgemäßen Regularien für die traditionellen Anbieter geprüft werden.

Ebenso stimme der VIR mit der Kommission darüber ein, dass es eine Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Anbietern geben sollte. Beide, so der Verband, spielten eine bedeutende Rolle für den Markt, die es zu unterstützen gelte. Anbieter, die ihre Dienste nur privat zur Verfügung stellen, sollten jedoch nicht den gleichen Regularien wie gewerbliche Anbieter unterliegen, da dadurch der Zugang erschwert würde. Für einen guten Ansatz hält der VIR deshalb den Vorschlag einer Einführung von Schwellenwerten, da damit die bisher emotionale Debatte um eine Einordnung in gewerbliche oder private Anbieter beendet würde und Klarheit bestände.

„Die Sharing Economy hat große Vorteile für viele Seiten gebracht“, so der Verbandsvorstand Michael Buller. „Sie bietet Menschen zum Beispiel eine zusätzliche Einnahme-Quelle – insbesondere in Ballungszentren, in denen die Mietpreise in den letzten Jahren stark gestiegen sind. Zudem kommt sie direkt auch dem Verbraucher zugute. Umso wichtiger ist es, diese Industrie nicht mit Regularien zu überfrachten.“

Natürlich, so Michael Buller weiter, sollten auch für private Personen, die ihre Dienste zum Beispiel im Rahmen von Airbnb oder Uber anbieten, bereits bestehende Rechtsrahmen und Regularien weiterhin gelten – so zum Beispiel  im Hinblick auf die Versteuerung. Dennoch, kommentiert der VIR-Vorstand, seien diese keineswegs eins zu eins mit den Anbietern der gewerblichen Hotelindustrie zu vergleichen und entsprechend als komplett eigene Sparte zu sehen, die den Markt bereichert und nicht gefährdet.

Nach § 44 Abs. 1 GWB erstellt die Monopolkommission alle zwei Jahre ein Hauptgutachten, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung der Unternehmenskonzentration in der Bundesrepublik Deutschland beurteilt, die Anwendung der Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle würdigt sowie zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nimmt. Das Gutachten ist ab sofort über die Homepage der Monopolkommission abrufbar.

http://www.monopolkommission.de

Nichts verpassen: Newsletter abonnieren