Klage und Gegenklage: Hamburg und Hochtief streiten über Elbphilharmonie

am . Veröffentlicht in Planungen & Attraktionsentwicklung

In der vergangenen Woche hat das Landgericht Hamburg eine Klage der Stadt gegen die Adamanta auf Schadenersatz wegen der Verzögerung im Bau der Elbphilharmonie für zulässig erklärt. Damit sei das Gericht dem Hauptbegehren der Stadt gefolgt und hat die Voraussetzung für eine Klärung der Verantwortlichkeiten für die Verzögerung auf der Baustelle Elbphilharmonie geschaffen. Hochtief wehrt sich mit einer Gegenklage.

 

Kultursenatorin Prof. Barbara Kisseler: „Wir sind zufrieden mit der Entscheidung des Gerichts, da wir der Auffassung sind, dass für die Verzögerung und die dadurch entstandenen Mehrkosten das Bauunternehmen Hochtief verantwortlich ist. Diese Frage ließ sich leider außergerichtlich nicht klären. Das Gericht hat nun den Weg für eine gerichtliche Klärung frei gemacht.“

Die ReGe Hamburg habe letztes Jahr die bis dahin aufgelaufenen Bauzeitverlängerung gutachterlich prüfen lassen und Hochtief eine dreimonatige Bauzeitverlängerung zugebilligt. Für die darüber hinaus gehende Bauzeitverlängerung sehe die Stadt die Verantwortung bei Hochtief. Heribert Leutner, Geschäftsführer der ReGe: „Ich hoffe, dass Hochtief diese Entscheidung zum Anlass nimmt, die noch ausstehenden Ausführungsplanungen in einem Guss abzuschließen. Um weitere Verzögerungen zu vermeiden, haben wir diese Woche erneut Hochtief den aktuellen Stand des fortlaufenden Planabstimmungsprozesses übermittelt. Mit diesen fortlaufenden Planungen haben wir die Grundlage geschaffen, damit Hochtief ohne weiteren Zeitverzug die Elbphilharmonie zügig weiter planen und bauen kann.“

Hochtief äußerte sich in einer ersten Stellungnahme zum Verfahren und zeigt sich sicher, dass die Beweisaufnahme zeigen werde, dass der Bauherr für Verzögerungen verantwortlich sei. Die Architekten hätten kürzlich erst 1.000 neue Pläne eingereicht. Zudem habe das  Landgericht Hamburg die Klage der Elbphilharmonie KG in zwei wesentlichen Punkten für unzulässig erklärt.

Hochtief schulde demnach nicht die Fertigstellung des Gebäudes bis Ende Februar 2012. Grundsätzlich stehe Hochtief ein Anspruch auf Verlängerung der Vertragsfrist zur Gesamtfertigstellung zu. In einem dritten Punkt habe das Gericht die Klage zugelassen. Damit beginne die Verhandlung der Hauptsache. Es gehe um die Feststellung, welchen Anteil die Stadt Hamburg und Hochtief an den bisherigen Terminverzögerungen hätten. Danach entscheide sich, ob dem Bauherrn Elbphilharmonie KG gegen Hochtief wegen der eingetretenen Fristüberschreitungen Schadensersatzansprüche zuständen.

Hochtief will vor Gericht darlegen, dass Hochtief nicht für diese Verzögerungen verantwortlich sei. Das ergebe sich bereits daraus, dass Hochtief bis heute durch Planungsverzüge und andere durch die Elbphilharmonie KG verursachte Bauablaufstörungen die Elbphilharmonie gar nicht fertigstellen könne. Jüngstes Beispiel: Erst am vergangenen Dienstag und Mittwoch habe der Generalplaner über Tausend Planunterlagen mit zum Teil erheblichen Leistungsänderungen an Hochtief übergeben. Zurzeit würden die Auswirkungen geprüft. Schon jetzt sei erkennbar, dass zusätzliche Leistungen erbracht werden sollen und weitere Mehrkosten entstehen würden.

Weitere Folge der Planungsänderungen: Bereits erbrachte Bauleistung müsse möglicherweise wieder zurückgebaut werden. Ein Ende der Planungsänderungen sei nicht in Sicht: Die Architekten hätten die Planung als noch nicht vollständig und abschließend erklärt. Aus diesem Grund habe Hochtief erst in der vergangenen Woche Klage mit dem Ziel eingereicht, von der Elbphilharmonie KG erhobene Ansprüche wegen angeblicher Fristüberschreitungen abzuwehren. Hochtief sei sehr optimistisch, in beiden Klageverfahren durch das Landgericht bestätigt zu werden.

www.hochtief.de
www.hamburg.de
www.elbphilharmonie.de

Tags: Bundesland: Hamburg
Städte: Hamburg
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