Hinsken fordert Präventionsgesetz

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Die Politik hat sich zu Prävention bekannt, nun müssen Taten folgen, fordert Ernst Hinsken, Präsident des Deutschen Heilbäderverbandes e.V. (DHV). Schließlich stehe es so im Koalitionsvertrag.

Insbesondere die ambulanten Vorsorgemaßnahmen gemäß § 23 Absatz 2 SGB V müssten laut Hinsken gestärkt werden. Nirgendwo sonst als in den deutschen Heilbädern und Kurorten würden Präventionsangebote in einer solch hohen Therapiedichte und individuell zugeschnitten angeboten. Von Jahr zu Jahr scheiterten jedoch mehr Anträge auf ambulante Vorsorgemaßnahmen bei den gesetzlichen Krankenkassen und die privaten Kassen verweigerten in ihren Regeltarifen grundsätzlich die Finanzierung. "Es kann nicht sein, dass der GKV- Spitzenverband für das Jahr 2012 110.321 Vorsorgefälle abrechnete, was lediglich 66,3 Prozent der gestellten Anträge und einem Minus von drei Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht", meint Hinsken.

Hinsken kritisiert: „Die Krankenkassen fahren hier nach wie vor eine restriktive Bewilligungspraxis.“ Wie wenig den Krankenkassen die Prävention am Herzen liege, lasse sich auch anhand der Pro-Kopf-Ausgaben für präventive Maßnahmen herleiten, die 2012 je Versichertem 3,41 Euro betragen hätten. Das entspreche Ausgaben in Höhe von 238 Mio. Euro. Diese stünden den Gesamtausgaben der Krankenkassen von 173,15 Mrd. Euro im gleichen Zeitraum gegenüber. Dies seien trotz gestiegener Gesamtausgaben noch weniger Investitionen in Präventionsmaßnahmen als im Vorjahr, liege doch der gesetzlich vorgeschriebene Wert lediglich bei 2,94 Euro. Die Politik und die Krankenkassen seien hier nachhaltig gefordert.

Hinsken appelliert an den neuen Bundesgesundheitsminister und die große Koalition endlich den lange angekündigten Paradigmenwechsel in die Tat umzusetzen.

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