Frankreich verbietet Ratenparitätsklauseln per Gesetz

am . Veröffentlicht in eTourismus & Online-Marketing

Die Online-Buchungsportale (OTA) geraten weiter unter Druck: Die Vorgehensweise gegen die Ratenparitätsklauseln wird europaweit ruppiger. Die französische Nationalversammlung hat das so genannte „Loi Macron“ endgültig angenommen. Es enthält unter anderem ein Verbot von Ratenparitätsklauseln in den Verträgen zwischen Hoteliers undOTA und klassifiziert solche Vertragsbeziehungen rechtlich als „Vertretungsmandat“ („mandate contrat“).

Dies ist die erste explizite Entscheidung eines Gesetzgebers in Europa, Ratenparitätsklauseln in Verträgen generell zu verbieten. Aus Sicht der Hotelverbände erhalten die Hoteliers in Frankreich damit endlich ihre unternehmerische Freiheit zurück und könnten ihren Gästen die Konditionen- und Buchungsvorteile gewähren, die sie für angemessen erachteten. Frankreich sei damit neben Deutschland das zweite Land, in dem Ratenparitätsklauseln in den Verträgen der OTA verboten worden seien.

Das Gesetz erlaubt es Hotels in Frankreich, sowohl auf ihren eigenen Offline- wie auch Online-Vertriebskanälen zukünftig niedrigere Preise anzubieten als über ihre Vertriebsmittler und bedeutet somit das endgültige Aus verpflichtender Ratenparitäten. Im Gegensatz zu den Entscheidungen einiger nationaler Kartellämter - darunter auch die französische Autorité de la Concurrence - vom 21. April 2015, welche eine freie Preissetzung nur offline, also mit mit den Kommunikationsmitteln des 20. Jahrhunderts wie Telefon, Telefax, Brief usw. vorsahen, orientiere sich das Macron-Gesetz an den Realitäten des Hier und Jetzt.

„Dies bedeutet sowohl für die französische Hotellerie als auch für unsere Kunden eine echte Revolution. Nach der Entscheidung der Wettbewerbsbehörde wird dieser Beschluss der Nationalversammlung nun zu einer Erneuerung der gesamten vertraglichen Beziehungen zwischen Hotels und Buchungsportalen führen, die auf Vertrauen basiert und im Interesse der Verbraucher liegt“, erklärte Roland Heguy, Präsident von HOTRECs französischem Mitgliedsverband UMIH.

„Die europäische Hotellerie sieht in der heutigen Entscheidung in Frankreich einen wichtigen Etappensieg, um die vollständige unternehmerische Freiheit für Hoteliers in ganz Europa wieder herzustellen. Nach Deutschland, wo Paritätsklauseln vom Bundeskartellamt verboten wurden und die Entscheidung gerichtlich bestätigt wurde, öffnet Frankreich durch die Gesetzgebung einen weiteren Weg, um wettbewerbsbeschränkende Paritätsklauseln zu verbannen“, begrüßt Susanne Kraus-Winkler, Präsidentin von HOTREC, die französische Entscheidung.

Die heutige Entscheidung in Frankreich stelle laut HOTREC zusammen mit den Beschlüssen des deutschen Bundeskartellamtes und des Oberlandesgerichts Düsseldorf die Relevanz der von Booking.com und Expedia einseitig durchgeführten bzw. angekündigten Änderungen ihrer Geschäftsbedingungen ernsthaft in Frage. „Die europäische Hotellerie hofft sehr, dass die Wiederherstellung der unternehmerischen Freiheit nicht an der deutschen und der französischen Grenze halt machen wird“, ergänzt Susanne Kraus-Winkler.
 
HOTREC repräsentiert Hotels, Restaurants und Cafés in Europa. Die Branche steht für 1,8 Mio. Betriebe, von denen rund 99 % Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten sind. Das Gastgewerbe bietet allein in der Europäischen Union 10,2 Mio. Arbeitsplätze. Zusammen mit anderen touristischen Dienstleistern ist der Tourismus damit einer der größten Wirtschaftszweige überhaupt in Europa. HOTREC vereint 42 nationale Hotel- und Gaststättenverbände aus 27 Ländern.

www.hotrec.eu
www.hotellerie.de

Bild: https://pixabay.com/de/architektur-fassade-geb%C3%A4ude-windows-635687/

Tags: Land: Frankreich