Mindestlohn: Freizeitparks fordern Veränderungen

am . Veröffentlicht in Betrieb & Marketing

Der Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen e.V. VDFU, sonst nicht gerade bekannt für eine offensive politische Lobbyarbeit,, fordert  Veränderungen der "Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung".

"Wir brauchen handhabbare und praxisgerechte Dokumentationspflichten zum Mindestlohn", fordert Klaus-Michael Machens, Präsident des  VDFU, anlässlich der bevorstehenden Koalitionsgespräche zum Mindestlohn. "Die derzeitigen Aufzeichnungspflichten sind nicht durchdacht und gehen an der Unternehmensrealität vorbei." Sie verursachen einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand bei unseren Mitgliedsunternehmen. "Parkbetreiber und Mitarbeiter möchten ihre Gäste begeistern und unterhalten, statt Papier zu produzieren", so Machens.

Seit dem 1. Januar 2015 gilt flächendeckend der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland. "Mit der Höhe von 8,50 EUR haben die Parks kein Problem", erklärt Machens weiter. Dieser wurde in den deutschen Freizeitparks bereits vor seiner Einführung überwiegend gezahlt. "Natürlich muss auch die Arbeitszeit erfasst werden. Der Alltag im Park erfordert aber andere Lösungen, als derzeit auf dem Verordnungsweg vorgeschrieben."

Der VDFU fordert deshalb, den Bürokratieaufwand zu verringern und die Aufzeichnungspflichten sowie Arbeitszeitvorgaben handhabbar zu machen.

  • Die Einkommensgrenze, bis zu der die Arbeitszeit zu dokumentieren ist, müsse von 2.985 Euro auf 1.900 Euro im Monat abgesenkt werden. Damit werde bereits erheblicher und überflüssiger Bürokratieaufwand beseitigt.
  • Die Aufzeichnungen der Arbeits- und Pausenzeiten sollten innerhalb eines Monats, statt innerhalb einer Woche geleistet werden können.
  • Das Freizeitparkgeschäft ist ein Saisongeschäft. Die Arbeitszeit werde durch die Besucher bestimmt und dürfe nicht durch die Stechuhr dominiert werden. Die tägliche Arbeitszeit müsse deshalb von Fall zu Fall über 10 Stunden hinaus ausgedehnt werden können. Das bedeute, Freizeitparks müssten als Saisonbetriebe eingestuft werden. Das liege nicht nur im Interesse der Arbeitgeber, sondern auch der Mitarbeiter, die auf das Einkommen während der Saison angewiesen seien.
  • Dass die geleistete Mehrarbeit fair entlohnt und zu einem späteren Zeitpunkt ausgeglichen werde, stehe außer Frage. Der zeitliche Ausgleich der Mehrarbeit müsse aber innerhalb von 12 Kalendermonaten, statt innerhalb von 24 Wochen möglich sein.

Der Verband erwartet im Zuge der Koalitionsgespräche, dass sich Politik an der unternehmerischen Wirklichkeit orientiere.

www.freizeitparks.de

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