Ferienpark Bostalsee im Saarland: Rechnungshof kritisiert Verträge

am . Veröffentlicht in Betrieb & Marketing

Am 1. Juli 2013 wurde nach einer Bauzeit von rund zwei Jahren der neue Center-Parc Bostalsee eröffnet. Mit einem Investitionsvolumen von 130 Mio. € ist der neue Ferienpark das bislang größte touristische Projekt im Saarland. Der Landesrechnungshof des Saarlandes kritisierte nun die Verträge mit den Betreibern.

Der Rechnungshof habe in zwei getrennten Prüfungen die Erschließung des Ferienparks Bostalsee und den nachfolgend thematisierten Neubau der Zentraleinheit betrachtet. Danach könne aus Sicht des Rechnungshofs die rein technische Umsetzung der Neubaumaßnahme „Zentraleinheit Ferienpark Bostalsee“ - abgesehen von wenigen Beanstandungen bei der Vergabe und einer geringen Kostenüberschreitung - als vorbildlich bezeichnet werden.

Dagegen ergab die Betrachtung der im Zusammenhang mit der Baumaßnahme abgeschlossenen Verträge Anlass zur Kritik. So hätten die Strukturholding Saar (SHS) und die Projektgesellschaft Bostalsee (PGB) als Bauherren Honorare zur Projektsteuerung und zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) vereinbart, die insgesamt rund 2,7 Mio. € über dem tatsächlichen Anspruch lagen.

Darüber hinaus moniert der Rechnungshof den zwischen der SHS und der PGB als Vermieter und der CenterParcs Bostalsee als Mieter abgeschlossenen Mietvertrag. Dieser räumt der Mieterin nach Ablauf einer Mietdauer von 15 Jahren unter Festschreibung des Kaufpreises eine Kaufoption für die Ferienparkanlage ein. Der Rechnungshof vertritt aufgrund seiner Prüfung die Auffassung, dass der
auf lediglich 47 Mio. € festgeschriebene aktuelle Marktwert erheblich unter den tatsächlich getätigten Investitionen in Höhe von 92,1 Mio. € liege. Infolge dieser fehlerhaften Annahme habe das Ministerium den zum Zeitpunkt des möglichen Verkaufs maßgeblichen Verkehrswert mit 33,5 Mio. € anstatt 75,6 Mio. € ermittelt, so dass die SHS und die PGB bei Ausübung der Kaufoption zugunsten der CenterParcs Bostalsee auf Einnahmen aus dem Verkaufserlös in Höhe von mindestens 42,1 Mio. € verzichteten.

Trotz der besonderen Bedeutung dieses für das Saarland wohl einmaligen Projekts hält der Rechnungshof in Anbetracht der Haushaltsnotlage des Landes finanzielle Zugeständnisse an den Ferienparkbetreiber in dieser Größenordnung für unangemessen.

http://www.rechnungshof.saarland.de/

Tags: Bundesland: Saarland

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